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Die Emlak AG ist Energieberater bei der Deutschen Energieagentur

Unsere Architektin berät Sie umfassend um das Thema Energieeinsparung.

Rund ums Bauen werden Energieberater immer wichtiger. Auch zum Energiepass für Wohngebäude, zu Altbau-Sanierung und Heizungstechnik tauchen immer wieder Fragen auf, die Ihnen nur ein Energieberater beantworten kann. Energieberatung ist eine Dienstleistung mit beratenden Informationen und Analysen.

 

Wie hilft der Energieberater?

Ein Energieberater zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, um Ihre Energiekosten zu senken. Der erste Termin mit einem Energieberater – die so genannte Initialberatung – findet in einer Beratungsstelle statt. Hier erhalten Sie einen Überblick über Energiespartechnik, Einfluss des Nutzerverhaltens auf den Energieverbrauch und Fördermöglichkeiten zur Senkung der Energiekosten. Um ganz individuell zu erfahren, wie Sie Energiekosten sparen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Ortstermin mit Ihrem Energieberater zu vereinbaren. Hier nimmt der Energieberater Ihr Haus genau in Augenschein und zeigt, wo die hohen Energiekosten entstehen. Anschließend erarbeitet er eine individuelle Lösung für Sie und zeigt auf, wie Sie Energiekosten sparen können.

 

Unser Angebot: Die Start-Beratung Energie

Die Mitglieder der Architektenkammer NRW bieten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern in Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Sonderaktion eine Start-Beratung für die energetische Sanierung ihres Hauses an. Die Beratung kostet 100 Euro, wobei die Aktion mit 52 Euro vom Land NRW gefördert wird, so dass Hauseigentümer für nur 48 Euro eine kompetente Beratung erhalten.

Die Aktion „Start-Beratung Energie“ richtet sich an private Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften von Gebäuden, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden.

In der Aktion informieren Architektinnen und Architekten sowie Innenarchitekten zur energetischen Qualität ihres Gebäudes, machen Verbesserungsvorschläge und berechnen die damit verbundenen Energieeinsparmöglichkeiten. Enthalten sind auch eine erste Kostenschätzung für eine Sanierung sowie Hinweise auf mögliche Förderwege.

Die Beratung versteht sich als Erstberatung, sie kann weder ein Gutachten noch eine Objekt- oder Fachplanung ersetzen und es wird ebenfalls kein Energieausweis ausgestellt. Die Förderung des Landes wird nur für Gebäude gewährt, die vor dem 01.01.1980 fertig gestellt worden sind. Geförderte Mehrfachberatungen je Gebäudeobjekt sind ausgeschlossen.

Mehr zum DENA erfahren Sie hier.